Justizvollzugsanstalten und Drogen: gesundheitliche und soziale Maßnahmen

Einleitung

Dieser Leitfaden ist einer von mehreren Publikationen, die unter dem Titel Gesundheitliche und soziale Maßnahmen im Umgang mit Drogenproblemen: ein europäischer Leitfaden zusammengefasst sind. Er bietet einen Überblick darüber, was bei der Planung oder Durchführung gesundheitlicher und sozialer Maßnahmen zur Bewältigung drogenbedingter Probleme in Justizvollzugsanstalten zu berücksichtigen ist, und gibt einen Überblick über die verfügbaren Maßnahmen und ihre Wirksamkeit. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf Politik und Praxis beleuchtet.

Zuletzt aktualisiert: 21. April 2022.

Deckblatt Kurzleitfaden zum Thema Justizvollzugsanstalten und Drogen: gesundheitliche und soziale Maßnahmen

Inhaltsverzeichnis:

Überblick

Kernpunkte

Unter Straftätern, die mit der Strafrechtspflege in Berührung kommen, sind höhere Prävalenzraten des Drogenkonsums (einschließlich des injizierenden Drogenkonsums) festzustellen als in der Allgemeinbevölkerung. Sie sind zudem häufig Wiederholungstäter und machen einen erheblichen Anteil der Gefängnispopulation aus.

Drogenkonsum kann auf verschiedene Weise mit Straftaten in Verbindung stehen: Einige Straftäter mit Drogenproblemen werden wegen Konsum- oder Besitzdelikten inhaftiert, viele andere wegen anderer Drogendelikte oder Straftaten wie Diebstahl, um sich Geld für Drogen zu verschaffen. Die komplexen gesundheitlichen Bedürfnisse dieser Personen sollten bei Haftantritt bewertet werden, wobei anschließend regelmäßig Folgemaßnahmen zu ergreifen sind.

Drogenkonsum kommt auch in Justizvollzugsanstalten vor und stellt sowohl für inhaftierte Personen als auch für das Personal von Justizvollzugsanstalten ein Risiko für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit dar. Für Personen, die Opioide konsumieren, ist das Risiko, an einer Überdosierung zu sterben, unmittelbar nach der Entlassung aus der Haft besonders hoch, weshalb die Kontinuität der Betreuung ein wichtiger Schwerpunkt ist.

Die Gruppe derjenigen, die Drogen konsumieren und mit der Strafrechtspflege in Berührung kommen, ist eine dynamische Gruppe mit regelmäßigen Kontakten zur Gemeinschaft um sie herum. Durch Maßnahmen für drogenbedingte Probleme in Justizvollzugsanstalten kann die Gesundheit von Menschen sowohl im Strafvollzug als auch in der Gemeinschaft verbessert werden, was insgesamt einen gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringt.

In den internationalen Suchtstoffübereinkommen wird anerkannt, dass Menschen mit Drogenproblemen gesundheitliche und soziale Unterstützung benötigen, und es werden Alternativen zu Zwangsmaßnahmen zugelassen, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Drogenprobleme zu helfen.

Evidenzdaten und Maßnahmen

Im Allgemeinen haben sich Maßnahmen, mit denen in der Gemeinschaft wirksam gegen Drogenprobleme vorgegangen werden kann, auch in Justizvollzugsanstalten als wirksam erwiesen, auch wenn hierfür in der Regel weniger Studien vorliegen. Insbesondere wird die Verfügbarkeit einer Behandlung mit Opioidagonisten für Opioidabhängige empfohlen.

Zwei wichtige Grundsätze für gesundheitliche Maßnahmen Justizvollzugsanstalten sind deren Gleichwertigkeit mit dem Angebot der Gemeinschaft und die Kontinuität der Betreuung nach dem Haftantritt sowie nach der Entlassung. Dies bedeutet, dass alle geeigneten Präventions-, Schadensminimierungs- und Behandlungsdienste in Justizvollzugsanstalten verfügbar sein sollten und dass das besondere Augenmerk dieser Dienste auf der Zeit des Haftantritts und der Haftentlassung liegen sollte.

Die Ermutigung drogenkonsumierender Straftäter, sich in Behandlung zu begeben, kann eine geeignete Alternative zur Inhaftierung darstellen und hat eine Reihe potenzieller positiver Wirkungen, etwa die Verringerung drogenbedingter schädigender Wirkungen für den Einzelnen, die Verhinderung der schädigenden Wirkung der Inhaftierung und die Senkung der Kosten im Strafvollzug. Es sind mehr und bessere Evaluierungen unterschiedlicher Maßnahmenmodelle erforderlich.

Die Situation in Europa

  • Viele Maßnahmen, die sich in der Gemeinschaft bei der Senkung der Nachfrage nach Drogen und der Verhinderung von Infektionskrankheiten als wirksam erwiesen haben, wurden in europäischen Justizvollzugsanstalten durchgeführt, allerdings häufig nach einer gewissen Verzögerung und mit unzureichender Reichweite.
  • Obwohl alle bis auf eines der von der EMCDDA beobachteten Länder melden, dass sie Opioidagonistentherapien in Justizvollzugsanstalten anbieten, ist diese Behandlung nach wie vor nur für einen kleinen Teil der Personen verfügbar, die sie benötigen.
  • Saubere Spritzbestecke sind nur in wenigen europäischen Justizvollzugsanstalten erhältlich.
  • In zahlreichen Ländern wurden Partnerschaften zwischen den Gesundheitsversorgungseinrichtungen in Justizvollzugsanstalten und gemeinschaftlichen Anbietern aufgebaut, um eine kontinuierliche Betreuung nach dem Haftantritt und der Entlassung sicherzustellen.
  • Die meisten Länder berichten von einer Vorbereitung auf die Haftentlassung, einschließlich der sozialen Wiedereingliederung und der Prävention einer Überdosierung unter injizierenden Opioidkonsumierenden, nur selten beinhaltet dies jedoch auch die Bereitstellung von Naloxon bei der Entlassung.
  • In vielen Ländern Europas sind Alternativen zur Inhaftierung verfügbar, auch wenn dabei erhebliche Unterschiede feststellbar sind und die Verfügbarkeit und Umsetzung insgesamt begrenzt bleiben.

     

Kernpunkte im Zusammenhang mit Drogen im Strafvollzug

Unter Straftätern, die mit der Strafrechtspflege in Berührung kommen, sind höhere lebenslange Prävalenzraten des Drogenkonsums und schädlicherer Konsummuster (einschließlich des injizierenden Drogenkonsums) festzustellen als in der Allgemeinbevölkerung. Dies macht Justizvollzugsanstalten und die Strafrechtspflege zu einem wichtigen Umfeld für drogenbezogene Maßnahmen.

Drogenkonsum kann auf verschiedene Weise mit Straftaten in Verbindung stehen: Drogenkonsum oder Drogenbesitz können Verstöße gegen die Drogengesetze darstellen; Straftaten können begangen werden, um Drogen zu beschaffen oder um ihren Kauf zu finanzieren; Straftaten können unter dem Einfluss von Drogen begangen werden; und es gibt auch Straftaten, die mit dem Drogenhandel in Verbindung stehen, wie Gewalt zwischen verschiedenen Gruppen von Drogenlieferanten.

Die meisten der in den meisten EU-Ländern erfassten Drogendelikte stehen im Zusammenhang mit dem Konsum oder Besitz von Cannabis. Die gemeldeten Fälle zeigen, dass Beschaffungsstraftaten wie Raub, Diebstahl und Einbruch, die zur Finanzierung des Drogenkonsums begangen werden, häufiger von Menschen mit problematischen Konsummustern begangen werden. Sie sind zudem häufig Wiederholungstäter und können einen erheblichen Anteil der Gefängnispopulation ausmachen.

In den internationalen Suchtstoffübereinkommen wird anerkannt, dass Menschen mit Drogenproblemen gesundheitliche und soziale Unterstützung benötigen, und es werden Alternativen zu Zwangsmaßnahmen zugelassen, um ihnen bei der Bewältigung ihrer Drogenprobleme zu helfen. Dennoch werden viele Menschen mit problematischen Konsummustern nach wie vor inhaftiert.

Drogenkonsum in Justizvollzugsanstalten kann sowohl für inhaftierte Personen als auch für das Personal in Justizvollzugsanstalten ein Risiko für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit darstellen. Inhaftierte Personen, die Drogen konsumieren, können komplexe gesundheitliche Bedürfnisse aufweisen, was Auswirkungen auf die Maßnahmen hat, die bei Haftantritt, während des Freiheitsentzugs und bei der Entlassung angeboten werden (siehe Abbildung „Drogenbezogene und andere gesundheitliche und soziale Maßnahmen für Drogen konsumierende Insassen von Justizvollzugsanstalten, nach Haftphase“). Da die durchschnittliche Dauer einer Freiheitsstrafe für diese Gruppe einige Monate beträgt, handelt es sich nach wie vor um eine dynamische Bevölkerungsgruppe, die regelmäßigen Kontakt mit der Gemeinschaft hat – was Implikationen für die öffentliche Gesundheit hat. Durch Maßnahmen für drogenbedingte Probleme in Justizvollzugsanstalten kann die Gesundheit von Menschen sowohl im Strafvollzug als auch in der Gemeinschaft, in die sie zurückkehren, verbessert werden, was insgesamt einen gesellschaftlichen Nutzen mit sich bringt.

Ein besonderes Problem in einigen Ländern ist der zunehmende Konsum synthetischer Cannabinoide in Justizvollzugsanstalten. Dies kann darauf zurückzuführen sein, dass diese Substanzen im Allgemeinen durch die stichprobenartigen Drogentests in Justizvollzugsanstalten in einigen Ländern nicht nachweisbar sind oder dass sie billiger als andere Drogen und leichter in die Justizvollzugsanstalten zu schmuggeln sind (siehe Im Blickpunkt ... Synthetische Cannabinoide).

Evidenzdaten und Maßnahmen in Bezug auf Drogenprobleme in Justizvollzugsanstalten

Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten

Viele drogenbezogene Maßnahmen, die sich in der Gemeinschaft als wirksam erwiesen haben, sind auch in Justizvollzugsanstalten in Europa eingeführt worden.

Zwei wichtige Grundsätze für gesundheitliche Maßnahmen Justizvollzugsanstalten sind deren Gleichwertigkeit mit dem gemeinschaftlichen Angebot und die Kontinuität der Betreuung vor und nach der Entlassung. Die Menschenrechtsgrundsätze sollten ebenfalls eingehalten werden: Inhaftierten Personen sollte eine humane Behandlung und Zugang zu Betreuung gewährt werden, dies alles mit Einwilligung der Patientinnen und Patienten sowie unter Wahrung von Vertraulichkeit sowie mit humanitärer Hilfe für die am stärksten gefährdeten Personen. Die klinische Unabhängigkeit des medizinischen Personals in den Justizvollzugsanstalten ist ebenfalls wichtig, um den Zugang zu Behandlungen zu gewährleisten.

Aufgrund des Grundsatzes der Gleichwertigkeit sind die Gesundheitsdienste in Justizvollzugsanstalten verpflichtet, inhaftierten Personen eine Betreuung in einer Qualität zu bieten, die der Qualität entspricht, die der breiten Öffentlichkeit in dem betreffenden Land zur Verfügung steht, einschließlich Drogentherapie und Maßnahmen zur Schadensminimierung. Rechtliche oder strukturelle Hindernisse sollten überwunden werden, um eine qualitativ hochwertige Behandlung und Betreuung für inhaftierte Personen zu gewährleisten.

Sowohl beim Haftantritt als auch bei der Entlassung sollte die Kontinuität der Betreuung zwischen den gemeinschaftlichen Diensten und im Strafvollzug sichergestellt werden. Dieser Grundsatz sollte auch für die Behandlung mit Drogen, einschließlich der Opioidagonistentherapie (OAT), und für alle Arten der Gesundheitsversorgung gelten.

Siehe Abbildung „Drogenbezogene und andere gesundheitliche und soziale Maßnahmen für Drogen konsumierende Insassen von Justizvollzugsanstalten, nach Haftphase“.

Maßnahmen bei Haftantritt

Um diese grundlegenden Anforderungen in Bezug auf die Kontinuität und Qualität der Betreuung zu erfüllen, müssen die Aufnahmeroutinen der Justizvollzugsanstalten Systeme umfassen, mit denen Personen mit hohem Behandlungsbedarf unmittelbar nach ihrer Ankunft identifiziert werden können. Die Gesundheitsuntersuchung bei Haftantritt ist eine der wichtigsten Praktiken in der gesundheitlichen Versorgung in Justizvollzugsanstalten. Ziel ist es, körperliche oder psychische Erkrankungen zu diagnostizieren, die erforderliche Behandlung bereitzustellen und die Kontinuität der vor Haftantritt erfolgten gesundheitlichen Versorgung sicherzustellen. Darüber hinaus muss eine angemessene Bedarfsermittlung und -überprüfung vorgenommen werden, um sicherzustellen, dass die Behandlung auf die Bedürfnisse des Einzelnen abgestimmt ist. Wo eine Entgiftung angebracht ist, sollte sie ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die akute Entgiftungsbehandlung kann eine symptomatische Behandlung der Entzugserscheinungen umfassen und kann vom Einsatz klinischer Instrumente zur Überwachung der Symptome profitieren. Die medizinische Beratung bei Haftantritt bietet auch die Möglichkeit, über Behandlung und Prävention zu informieren, für Risiken zu sensibilisieren und Materialien zur Schadensminimierung auszugeben.

Maßnahmen während der Inhaftierung

Drogentherapieprogramme im Strafvollzug können auf verschiedene Weise durchgeführt werden. Die ambulante Behandlung kann in medizinischen Kliniken oder in gemeinsamen Räumen innerhalb von Justizvollzugsanstalten erfolgen und kann psychosoziale Maßnahmen, pharmakologische Behandlungen und Schulungsmaßnahmen umfassen.

Die stationäre Behandlung in Justizvollzugsanstalten erfolgt in gesonderten Räumlichkeiten oder Gebäudeteilen, in die Personen mit drogenbedingten Problemen nach einer Bedarfsermittlung verlegt werden. Therapeutische Gemeinschaften sind die wichtigste Form der stationären Behandlung im Strafvollzug und funktionieren in ähnlicher Weise wie stationäre Therapien in der Gemeinschaft. Die Belege für die Wirksamkeit sind begrenzt, deuten jedoch darauf hin, dass therapeutische Gemeinschaften in Justizvollzugsanstalten hinsichtlich der der Verringerung des Drogenkonsums, der Wiederverhaftungsraten und der Wiederinhaftierung von Drogenstraftätern günstig wirken können. Im Strafvollzug sind zudem drogenfreie Räumlichkeiten verfügbar; das sind gesonderte Wohnbereiche, die zwar nicht unbedingt auf die Drogenbehandlung ausgerichtet sind, aber innerhalb der Justizvollzugsanstalt ein drogenfreies Umfeld schaffen sollen, um Menschen dabei zu unterstützen, drogenfrei zu leben. Allerdings liegen keine Belege für ihre Wirksamkeit vor.

Psychosoziale Maßnahmen

Psychosoziale Maßnahmen umfassen eine Reihe strukturierter therapeutischer Prozesse, die sich sowohl mit den psychologischen als auch den sozialen Aspekten des Patientenverhaltens befassen und in Bezug auf Dauer und Intensität variieren. Zur Behandlung von Drogenkonsumierenden werden bisher drei allgemeine Arten von psychosozialen Maßnahmen eingesetzt: Notfallmanagement, kognitive Verhaltenstherapie und motivierende Gesprächsführung. Diese Techniken werden häufig in Verbindung mit pharmakologischen Maßnahmen eingesetzt. Zwar gibt es einige Belege für die Wirksamkeit ihres Einsatzes in der Gemeinschaft, für Justizvollzugsanstalten sind jedoch weitere Studien erforderlich.

Opioidagonistentherapie

In Europa ist die Opioidagonistentherapie (OAT) unter Gabe von Methadon oder Buprenorphin die wichtigste in der Gemeinschaft zur Behandlung der Opioidabhängigkeit angebotene Behandlungsform. In Justizvollzugsanstalten, in denen OAT verfügbar ist, können Personen, die vor der Haft eine OAT erhielten, auch in Haft weiterbehandelt werden. Die OAT kann auch in Haft begonnen oder vor der Entlassung erneut eingeleitet werden. Es gibt Hinweise darauf, dass die Gabe von Methadon während der Haft das Risiko des injizierenden Drogenkonsums verringert und die Inanspruchnahme gemeinschaftlicher Behandlungsangebote nach der Entlassung verstärkt. Die Kontinuität der Betreuung nach dem Haftantritt sowie der Entlassung ist für mit einer OAT behandelte Personen von entscheidender Bedeutung, da bei einer Unterbrechung der Behandlung ein hohes Risiko einer Überdosierung und/oder einer Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus (HCV) besteht. Obwohl nur begrenzt Daten verfügbar sind, kann die Bereitstellung von OAT im Strafvollzug, insbesondere wenn diese nach der Entlassung in der Gemeinschaft fortgesetzt wird, die Sterblichkeit nach der Haftentlassung verringern.

Um einem Rückfall bei opioidabhängigen Personen vorzubeugen, wird Naltrexon mit verzögerter Wirkstofffreisetzung eingesetzt. Dieses ist injizierbar und dient der verzögerten Freisetzung der monatlichen Dosis des µ-Opioidrezeptorantagonisten. Die Bereitstellung von Naltrexon mit verzögerter Wirkstofffreisetzung kann hinsichtlich der Verringerung der Rückfälligkeit von Straftätern von Vorteil sein, doch diesbezüglich sind mehr Evidenzdaten erforderlich.

Peermaßnahmen

Peermaßnahmen, die von (ehemaligen) Inhaftierten für Inhaftierte angeboten werden, zielen darauf ab, die Gesundheit des Einzelnen zu verbessern und die Risikofaktoren zu verringern. Es wurden verschiedene Arten von Peer-to-Peer-Maßnahmen ermittelt, darunter Aufklärung, Unterstützung, Mentoring und Brückenfunktionen. Zwar deuten einige Studien darauf hin, dass diese Maßnahmen insbesondere im Hinblick auf den Konsum neuer psychoaktiver Substanzen wirksam zur Verringerung von riskantem Verhalten beitragen können, doch gibt es bislang keine stichhaltigen Belege dafür. Die Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsdiensten in Justizvollzugsanstalten und denen in der Gemeinschaft sind ebenfalls wichtig für die Bereitstellung von gesundheitlicher Aufklärung und Behandlungsmaßnahmen in Bezug auf den Konsum neuer psychoaktiver Substanzen und deren schädliche Wirkungen in Justizvollzugsanstalten.

Schadensminimierung

Im Strafvollzug werden Maßnahmen zur Schadensminimierung umgesetzt, um die gesundheitlichen und sozialen Schäden durch Drogenkonsum für den Einzelnen und die Justizvollzugsanstalt insgesamt zu verringern. Insbesondere Justizvollzugsanstalten können ein wichtiges Umfeld für die Kontaktaufnahme zu Menschen sein, die Drogen injizieren und in der Gemeinschaft möglicherweise nur schwer zu erreichen waren, und ermöglichen die Bereitstellung von Diensten zur Schadensminimierung, Beratung, Testung und Behandlung, bevor die Betroffenen in die Gemeinschaft zurückkehren.

Es wird eine Reihe von Maßnahmen empfohlen, um die mit dem Drogenkonsum verbundenen schädigenden Wirkungen abzumildern. Dazu gehören OAT (siehe oben), Tests auf und Behandlung von Infektionskrankheiten, Impfungen, die Verteilung steriler Spritzbestecke sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen mit Schwerpunkt auf sicherem Injektionsverhalten und weniger riskantem Sexualverhalten. Die Bereitstellung allgemeiner freiwilliger Testprogramme für eine Reihe von Infektionen (durch Blut übertragbare Viren, sexuell übertragbare Infektionen und Tuberkulose) beim Haftantritt und bei der Entlassung sowie bei Bedarf die rasche Behandlung können die Ausbreitung von Infektionskrankheiten innerhalb von Justizvollzugsanstalten und in der beriteren Gemeinschaft verringern (siehe Drogenbedingte Infektionskrankheiten: gesundheitliche und soziale Maßnahmen). Die Schulung des medizinischen Personals in Justizvollzugsanstalten in Bezug auf übertragbare Krankheiten und die Förderung von Tests kann die aktive Suche nach Krankheitsfällen und die Umsetzung dieser Programme verbessern. Die UN/WHO-Leitlinien empfehlen die Bereitstellung von Maßnahmen zur Schadensminimierung im Strafvollzug, einschließlich Nadel- und Spritzenaustauschprogrammen. Solche Verfahren sind derzeit jedoch selten. Eine Ausweitung dieser Programme könnte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit leisten.

Maßnahmen nach der Entlassung

Für Personen, die Drogen konsumieren oder konsumiert haben, sind spezifische Maßnahmen vor der Entlassung erforderlich, da frisch entlassene Häftlinge besonders anfällig für Gesundheitsprobleme sind, darunter das Risiko eines Rückfalls in den Drogenkonsum, Überdosierungen und Todesfälle durch Überdosierung sowie die Übertragung von Infektionskrankheiten. Um den Übergang zur Behandlung in der Gemeinschaft zu erleichtern, ist die Zusammenarbeit zwischen den innerhalb der Justizvollzugsanstalten tätigen Dienste und den gemeinschaftlichen Gesundheits- und Sozialdiensten von besonderer Bedeutung. Bei den Maßnahmen zur Haftentlassung spielen vor allem zwei miteinander verknüpfte Komponenten eine Rolle: Verbindungen zu gemeinschaftlichen Diensten, um die Kontinuität der Behandlung von Drogenmissbrauch und Infektionskrankheiten zu gewährleisten, und Prävention von tödlichen Überdosierungen in der Zeit unmittelbar nach der Entlassung aus der Haft.

Für Personen, die Opioide konsumieren, ist das Risiko, an einer Überdosierung zu sterben, unmittelbar nach der Entlassung aus der Haft besonders hoch. Die wichtigsten Maßnahmen zur Verringerung der opioidbedingten Todesfälle sowohl in der Gemeinschaft als auch im Strafvollzug umfassen eine Reihe von Maßnahmen zur Prävention von Überdosierungen sowie Maßnahmen zur Prävention von Todesfällen im Falle von Überdosierungen. Mittels einer Reihe von Maßnahmen wird versucht, die Gefahr einer Überdosierung zu verringern, darunter Beratung vor der Entlassung, Schulungen in erster Hilfe und im Umgang mit Überdosierungen, die Optimierung der Überweisung an gemeinschaftliche Dienste zwecks Gewährleistung der Kontinuität der Drogenbehandlung sowie die Verteilung von Naloxon. Naloxon ist ein Opioidantagonist, der eingesetzt wird, um Opioidüberdosierungen umzukehren. In den letzten Jahren wurden Programme zu Naloxon zum Mitnehmen implementiert, die eine Überdosierungsschulung und die Bereitstellung des Medikaments für jene inkludiert, die Zeuge einer Opioidüberdosierung werden könnten. Zwar ist anerkannt, dass Naloxon die potenziell tödliche Wirkung einer Opioidüberdosierung umkehren kann, doch sind weitere Daten erforderlich, um die Wirkung von Programmen zu Naloxon zum Mitnehmen auf die Sterblichkeit zu bestätigen.

Drogenbedingte Probleme sind nur eine von vielen Verletzlichkeiten, die Menschen erleben, die einen Teil ihres Lebens in Haft verbringen. Soziale Marginalisierung und Ungleichheit sind wichtige Risikofaktoren sowohl für den Drogenkonsum als auch für Straftaten. Dies erfordert integrierte, von verschiedenen Stellen umgesetzte Ansätze, die sich mit dem Substanzkonsum und drogenbedingten Problemen sowie anderen wichtigen gesundheitlichen und sozialen Problemen befassen.

Alternativen zu Zwangsmaßnahmen

Alternativen zu Zwangsmaßnahmen haben anerkanntermaßen das Potenzial, drogenbedingte schädliche Wirkungen abzumildern, indem Straftäter mit Drogenproblemen in Programme überführt werden, die ihnen helfen können, gegen ihren Substanzmissbrauch vorzugehen, der häufig die Grundlage für ihre Delikte bildet. Die Überführung von Straftätern mit problematischem Drogenkonsum in Rehabilitationsmaßnahmen und weg von der Inhaftierung kann eine Reihe positiver Auswirkungen haben, darunter die Verhinderung der schädlichen Wirkungen der Inhaftierung und die Senkung der Kosten im Strafvollzug (z. B. Infrastruktur, Personal usw.). Bisher wurden jedoch nur wenige Programme evaluiert, weshalb die Evidenzbasis begrenzt ist. Dort, wo Evaluationen durchgeführt wurden, fanden diese meist außerhalb Europas und allgemein schwach konzipiert statt.

Es gibt viele verschiedene Arten von Alternativen zu Zwangsmaßnahmen, die in verschiedenen Phasen der Strafrechtspflege – von der Festnahme bis zur Verurteilung – angewandt werden können. In einer kürzlich in Europa durchgeführten Studie wurden in den 27 EU-Mitgliedstaaten 13 verschiedene Formen von Alternativen zu Zwangsmaßnahmen ermittelt. Diese reichten vom einfachen Hinweis oder der Verwarnung über das Nichtstun bis hin zur Überweisung an eine spezielle Drogenbehandlung. Eine Art der Alternative zu Zwangsstrafen sind Alternativen zum Freiheitsentzug. Diese umfassen die Verhängung einer Bewährungsstrafe unter der Bedingung der Teilnahme an einer Drogentherapie oder einer Therapie in der Justizvollzugsanstalt zwecks Verkürzung des Freiheitsentzugs.

Auch wenn die Evidenzdaten nicht eindeutig sind, scheint der Schlüssel zum Erfolg darin zu liegen, dass eine Reihe von Maßnahmen verfügbar ist, die den Bedürfnissen von Personen mit unterschiedlichen Arten und Niveaus von Drogenproblemen gerecht werden. Es bedarf weiterer Studien, um die Evidenzbasis in Bezug auf Alternativen zu Zwangsmaßnahmen zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Gruppen gelegt werden sollte, die am meisten von diesen Alternativen profitieren können, sowie auf die Phasen der Strafrechtspflege, in denen die Alternativen am besten angewendet werden können.

Überblick über die Evidenzdaten ... Zu Maßnahmen im Strafvollzug und in der Strafrechtspflege

Erklärung Evidenz
Wirkung Qualität
Methadon verringert, wenn es während der Inhaftierung eingenommen wird, die Injektionsrisiken und erhöht die Behandlungsbereitschaft nach der Haftentlassung. Nützlich Mittelmäßig
Die Bereitstellung von OAT, insbesondere wenn in der Gemeinschaft fortgesetzt, senkt die Sterblichkeit nach der Haftentlassung. Nützlich Gering
Therapeutische Gemeinschaften im Strafvollzug können den Drogenkonsum, die Festnahmeraten und die Wiederinhaftierung von Drogenstraftätern verringern. Nützlich Gering
Naltrexon kann die Rückfälligkeit in den Opioidkonsum bei Menschen, die mit der Strafrechtspflege in Berührung kommen, verringern (oder die Abstinenz vom Opioidkonsum aufrechterhalten). Nützlich Gering

Evidenzwirksamkeitsschlüssel:
Nützlich: Evidenz für einen Nutzen in die beabsichtigte Richtung. Unklar: Es ist nicht klar, ob die Maßnahme den beabsichtigten Nutzen bringt. Potenziell schädlich: Evidenz für potenziellen Schaden oder dafür, dass die Maßnahme das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung bewirkt (z. B. Anstieg des Drogenkonsums statt dessen Rückgang).

Evidenzqualitätsschlüssel:
Hoch: Wir können ein hohes Maß an Vertrauen in die verfügbaren Evidenzdaten haben. Mittelmäßig: Wir haben hinreichendes Vertrauen in die verfügbaren Evidenzdaten. Gering: Wir haben nur geringes Vertrauen in die verfügbaren Evidenzdaten. Sehr gering: Die derzeit verfügbaren Evidenzdaten sind unzureichend, und daher besteht erhebliche Unklarheit darüber, ob die Maßnahme zu dem beabsichtigten Ergebnis führen wird.

Die Situation in Europa: Verfügbarkeit drogenbezogener Maßnahmen im Strafvollzug

In den europäischen Ländern wurden mehrere Maßnahmen erörtert und umgesetzt, die sich möglicherweise auf die Inhaftierungsquoten auswirken und die Zahl der Personen verringern könnten, die wegen Drogenkonsums oder drogenbedingten Straftaten eine Haftstrafe verbüßen oder anderen Formen der Bestrafung unterzogen werden. Dazu gehören die Entkriminalisierung des Drogenkonsums, die Abschaffung kurzer Freiheitsstrafen von weniger als zwölf Monaten und die Bereitstellung von Alternativen zu Zwangsmaßnahmen.

In vielen Ländern Europas sind Alternativen zur Inhaftierung verfügbar, auch wenn dabei erhebliche Unterschiede feststellbar sind und die Verfügbarkeit insgesamt begrenzt bleibt. Nur wenige Länder in Europa haben sich für umfassende Rehabilitationskonzepte entschieden. Werden solche Maßnahmen ergriffen, werden sie häufig ohne solide Überwachung oder Evaluierung umgesetzt, obwohl Investitionen in solche Initiativen langfristig Früchte tragen könnten, indem Informationen bereitgestellt werden, die zur Verbesserung der Effizienz und Wirksamkeit dieser Programme verwendet werden können.

In vielen Ländern gibt es einrichtungsübergreifende Partnerschaften zwischen den Gesundheitsversorgungseinrichtungen in den Justizvollzugsanstalten und gemeinschaftlichen Anbietern, um die gesundheitliche Aufklärung und und die Behandlung in den Justizvollzugsanstalten sowie die Kontinuität der Betreuung nach dem Haftantritt sowie nach der Entlassung zu gewährleisten.

Im Vergleich zu den frühen 2000er Jahren haben sich die Verfügbarkeit und der Umfang von gesundheitlichen und sozialen Diensten, die auf die Bedürfnisse von Drogenkonsumierenden im Strafvollzug ausgerichtet sind, in mehreren europäischen Ländern verbessert. Dennoch sehen sich diese Menschen zumeist mit einem begrenzten Spektrum an Behandlungsoptionen konfrontiert und die Grundsätze der Gleichwertigkeit und der Kontinuität der Versorgung werden in den meisten Ländern nicht erfüllt.

Viele Maßnahmen zur Verringerung der Drogennachfrage, die sich in der Gemeinschaft als wirksam erwiesen haben, sind in europäischen Justizvollzugsanstalten umgesetzt worden, wenn auch häufig mit einer gewissen Verzögerung und in unzureichender Abdeckung (siehe Abbildung „Zahl der Länder, die eine Verfügbarkeit von Maßnahmen für Drogenkonsumierende im Strafvollzug in Europa melden, 2019“). Obwohl mit Ausnahme eines Landes in allen Ländern Opioidagonistentherapien in Justizvollzugsanstalten angeboten werden, ist diese Behandlung nach wie vor nur für einen kleinen Teil der Personen verfügbar, die sie benötigen.

Die Ansätze, Zielgruppen und Modalitäten der Maßnahmen zur Schadensminimierung im Strafvollzug unterscheiden sich von Land zu Land. Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle von Infektionskrankheiten, darunter Tests und die Impfung gegen das Hepatitis-B-Virus (HBV), die Behandlung von HIV und Hepatitis C sowie Aufklärung über Infektionsrisiken und Prävention stehen in den meisten Meldeländern in Justizvollzugsanstalten zur Verfügung. In der Praxis ist der Zugang zu Tests und Behandlungen jedoch nach wie vor beschränkt. Saubere Spritzbestecke sind nur selten und in wenigen europäischen Justizvollzugsanstalten erhältlich.

Viele europäische Länder berichten, dass es an angemessenen Maßnahmen zur Bekämpfung des Konsums neuer psychoaktiver Substanzen in Justizvollzugsanstalten mangelt. In einigen Fällen werden dem Personal von Justizvollzugsanstalten Informationen und Schulungen mit Schwerpunkt auf diesen Substanzen angeboten. Auch in anderen Teilen der Welt gibt es nach wie vor nur eine begrenzte Zahl von Maßnahmen, darunter jedoch auch ein umfassendes Programm, das im Vereinigten Königreich zur Bekämpfung neuer psychoaktiver Substanzen umgesetzt wird und Bestimmungen für entsprechende Gesetzesänderungen, eine nationale Strategie und einen nationalen Aktionsplan, ein Rauchverbot, die Entwicklung neuer Drogentests und Informationskampagnen sowie ein Toolkit zur Unterstützung des Personals in Justizvollzugsanstalten bei der Bekämpfung des Konsums solcher Drogen vorlegte.

Die meisten Länder in Europa melden die Durchführung von Drogentests in Justizvollzugsanstalten. Wie oft, wann und warum Drogentests durchgeführt werden, variiert jedoch von Land zu Land, und die Daten sind im Allgemeinen spärlich. So meldet Finnland beispielsweise in der Regel Tausende von Drogentests pro Jahr, während in Luxemburg Drogentests nur bei einem Verdacht auf Konsum möglich sind und selbst dann selten durchgeführt werden.

Die meisten Länder bereiten die Haftentlassung in irgendeiner Weise vor, einschließlich der sozialen Wiedereingliederung und der Überweisung an externe Dienste. Programme zur Verringerung des hohen Sterberisikos durch Überdosierung unter injizierenden Opioidkonsumierenden in der ersten Zeit nach ihrer Haftentlassung werden von mehreren Ländern gemeldet. Zu diesen Initiativen gehören Schulungen und die Bereitstellung von Informationen zur Verringerung des Überdosierungsrisikos und in einigen wenigen Fällen die Ausgabe von Naloxon bei der Entlassung.

Implikationen für Politik und Praxis

Grundlegendes

  • Die Grundsätze der Gleichwertigkeit und der Kontinuität der Versorgung erfordern die Bereitstellung des gleichen Spektrums an evidenzbasierten Maßnahmen für Personen mit drogenbedingten Problemen in Justizvollzugsanstalten, wie sie in der Gemeinschaft verfügbar sind, sowie von Mechanismen zur Gewährleistung der Kontinuität der Behandlung. Dies ist besonders wichtig für Personen, die kurze Zeit inhaftiert sind.

  • Viele drogenbezogene Maßnahmen, die sich in der Gemeinschaft als wirksam erwiesen haben, wurden in Justizvollzugsanstalten in ganz Europa umgesetzt, doch inhaftierte Personen sind nach wie vor mit einem begrenzten Spektrum an Behandlungsoptionen konfrontiert.

  • Es ist wichtig, dass die Vorbereitung auf die Haftentlassung Maßnahmen zur Unterstützung der sozialen Wiedereingliederung und Schulungen zur Prävention von Überdosierungen umfasst. Auch die Bereitstellung von Naloxon zum Mitnehmen sollte in Erwägung gezogen werden.

  • In den internationalen Übereinkommen werden Alternativen zu Zwangsmaßnahmen als potenziell wertvolle Option für Straftäter mit Drogenproblemen anerkannt.

Chancen

  • Justizvollzugsanstalten bieten eine Umgebung, in der die Maßnahmen bestimmte Gruppen von Drogenkonsumierenden erreichen können, die für gemeinschaftliche Drogen- und Gesundheitsdienste oft nur schwer erreichbar sind.

  • Durch die Bereitstellung von Angeboten in den Bereichen Schadensminimierung, Beratung, Testung und Behandlung für Inhaftierte vor ihrer Rückkehr in die Gemeinschaft kann die Gesundheit sowohl der Inhaftierten als auch der Gemeinschaft, in die sie zurückkehren, verbessert werden, was insgesamt für die Gesellschaft von Vorteil ist.

  • Die verstärkte Nutzung von Alternativen zu Zwangsmaßnahmen durch eine Überprüfung der für ihre Anwendung geltenden Vorschriften und ein Einwirken auf die Einstellung der Öffentlichkeit und der Fachkräfte gegenüber ihrer Nutzung könnten die langfristigen Ergebnisse verbessern und die Kosten der Strafrechtspflege senken.

Defizite

  • Zwar melden die meisten europäischen Länder, dass sie in Justizvollzugsanstalten Opioidagonistentherapien anbieten, jedoch ist die Verfügbarkeit und Abdeckung solcher Angebote für Personen, die Opioide konsumieren, in vielen Ländern nach wie vor gering. Eine Ausweitung dieser Programme könnte einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit leisten.

  • Es bedarf weiterer Studien, um die Evidenzbasis in Bezug auf Alternativen zu Zwangsmaßnahmen zu verbessern, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf die Gruppen gelegt werden sollte, die am meisten von diesen Alternativen profitieren können, sowie auf die Phasen der Strafrechtspflege, in denen die Alternativen am besten angewendet werden können.

  • Es liegen nach wie vor nur wenige Daten über die Prävalenz des Drogenkonsums bei Inhaftierten, den Bedarf an Suchthilfediensten und die Verfügbarkeit solcher Maßnahmen in Justizvollzugsanstalten vor. Ein besseres Verständnis dieser Aspekte ist erforderlich, um politische Entscheidungen, Bedarfsermittlungen, die Planung der Dienste und die Organisation der Behandlung im Strafvollzug zu unterstützen.

Daten und Grafiken

Drogenbezogene und andere gesundheitliche und soziale Maßnahmen für Drogen konsumierende Insassen von Justizvollzugsanstalten, nach Haftphase

 

Drug-related and other health and social care interventions targeting people who use drugs in prison, by phase of imprisonment

Hinweis: Diese Abbildung zeigt eine vereinfachte Kategorisierung der drogenbezogenen Maßnahmen, die in Justizvollzugsanstalten durchgeführt werden können. Es können Überschneidungen bei den Phasen auftreten, und auch die Settings und Modalitäten für die Bereitstellung von Drogentherapien können je nach Land und Justizvollzugsanstalt variieren.

Infografik: Zahl der Länder, die eine Verfügbarkeit von Maßnahmen für Drogenkonsumierende im Strafvollzug in Europa melden, 2019

 

Bar chart showing the availability of interventions in prison across countries

Opioidagonistentherapie (OAT). Informations- und Aufklärungstraining (IET). Diese Grafik ist der Quellentabelle zu entnehmen.

Weitere Ressourcen

EMCDDA

Sonstige Quellen

Über diesen Leitfaden

Dieser Kurzleitfaden einen Überblick darüber, was bei der Planung oder Durchführung gesundheitlicher und sozialer Maßnahmen zur Bewältigung drogenbedingter Probleme in Justizvollzugsanstalten zu berücksichtigen ist, und gibt einen Überblick über die verfügbaren Maßnahmen und ihre Wirksamkeit. Darüber hinaus werden die Auswirkungen auf Politik und Praxis beleuchtet. Dieser Leitfaden ist einer von mehreren Publikationen, die unter dem Titel Gesundheitliche und soziale Maßnahmen im Umgang mit Drogenproblemen: ein europäischer Leitfaden zusammengefasst sind.

Empfohlene Zitierweise: Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (2022), Justizvollzugsanstalten und Drogen: gesundheitliche und soziale Maßnahmen, https://www.emcdda.europa.eu/publications/mini-guides/prisons-and-drugs….

Identifikatoren

HTML: TD-07-22-093-EN-Q
ISBN: 978-92-9497-723-6
DOI-Nummer: 10.2810/880339

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