Flüchtige Substanzen: Drogenprofil

Flüchtige Substanzen: Drogenprofil

Zur Körperpflege und im Haushalt verwendete Erzeugnisse wie Deosprays, Klebstoffe, Nachfüllmittel für Feuerzeuge und Raumdüfte zum Sprühen können als Drogen konsumiert werden.

Der Konsum flüchtiger Substanzen kann als beabsichtigtes Einatmen flüchtiger Substanzen zur Erzielung psychoaktiver Wirkungen definiert werden. Diese Stoffe besitzen abgesehen von ihren Toxizitätseffekten und den Wirkungen auf das Verhalten wenige Gemeinsamkeiten. Derartige flüchtige Substanzen werden häufig als Inhalationsmittel bezeichnet. Dieser Begriff umfasst eine breit gefächerte Gruppe psychoaktiver Chemikalien, die eher durch ihre Verabreichungsart als ihren Wirkmechanismus auf das zentrale Nervensystem oder ihre psychoaktiven Wirkungen gekennzeichnet sind.

Im Gegensatz zu den meisten anderen Drogen spielen bei der Anwendung flüchtiger Substanzen verschiedene Stoffe eine Rolle, die in leicht zugänglichen Haushalts- oder kommerziellen Erzeugnissen enthalten sind. Diese Stoffe – die bei vorschriftsmäßiger Anwendung unbedenklich sind – können eine Vergiftung (Intoxikation) hervorrufen und in manchen Fällen zum Tode führen, wenn ihre Dämpfe absichtlich in konzentrierter Form eingeatmet werden.

Eine spezielle Untergruppe der flüchtigen Substanzen – Alkylnitrite – wird in der Tanzszene konsumiert, da sie zu einer Relaxation der glatten Gefäßmuskulatur führen und einen Rausch hervorrufen oder das sexuelle Erleben verstärken. Sie werden allgemein als „Popper“ bezeichnet und können „auf der Straße“ in Bars und Clubs erworben werden. In manchen Ländern sind sie in Sexshops und „Headshops“ erhältlich.

Chemie und typische Anwendung

Flüchtige Substanz CAS-Nr. Anwendung
Butan, Isobutan, Propan, Flüssiggas 106-97-8 Brenngase, Treibmittel
Chloroform, Trichlormethan 67-66-3 Lösungsmittel, redundantes Anästhetikum
Diethylether, Ethylether, Ether, 1,1-Oxybisethan 60-29-7 Lösungsmittel, Anlasser, redundantes Anästhetikum
Dimethylether, Methylether, Oxybismethan, DME 115-10-6 Treibmittel
Enfluran, 2-Chlor-1-(difluormethoxy)-1,1,2-trifluorethan 13838-16-9 Anästhetikum
Fluothan, 2-Brom-2-chlor-1,1,1-trifluorethan 151-67-7 Anästhetikum
Benzin, Benzol mixture Kraftstoff für Fahrzeuge (in Australien neue Formulierung mit einem niedrigen Gehalt an aromatischen Verbindungen, um den Missbrauch zu minimieren)
HFC134a, 1,1,1,2-Tetrafluorethan 811-97-2 Kühlmittel, Treibmittel
Helium 7440-59-7 Partyballons
Isofluran, 2-Chlor-2-(difluormethoxy)-1,1,1-trifluorethan 26675-46-7 Anästhetikum
Stickstoff(I)-oxid 10024-97-2 Treibmittel, Schmerzmittel, Anästhetikum
Tetrachlorethen, Perchlorethylen 127-18-4 Lösungsmittel, Entfettungsmittel, Lösungsmittel für die chemische Reinigung
Methylbenzen 108-88-3 Farben, Verdünnungsmittel, Klebstoffe
Trichlorethylen 79-01-6 Lösungsmittel, Entfettungsmittel, Lösungsmittel für die chemische Reinigung, redundantes Anästhetikum
Dimethylbenzen 1330-20-7 Farben, Verdünner, Klebstoffe
Amylnitrit – Isomergemisch, hauptsächlich Isoamylnitrit – auch andere Isomere vorhanden 110-46-3 Cyanid-Antidot, „Popper“
n-Butylnitrit, Salpetrigsäure-butylester 544-16-1 „Popper“
Isobutylnitrit 542-56-3 „Popper“
Isopropylnitrit 541-42-4 „Popper“

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Physische Form

Bei den konsumierten Stoffen handelt es sich um flüchtige Flüssigkeiten oder Gase, die in zur Körperpflege oder im Haushalt verwendeten Erzeugnissen, industriellen Erzeugnissen oder Arzneimitteln enthalten sind. Sie sind in einer Reihe von Geschäften, am Arbeitsplatz oder in Labors häufig frei zugänglich.

Die nitrithaltigen Erzeugnisse („Popper“) enthalten in der Regel Butyl oder Isobutylnitrit und sind häufig unrein. Die Produkte haben zweideutige Bezeichnungen und sind typischerweise in kleinen Glasflaschen erhältlich. Sie besitzen einen charakteristischen – widerwärtig süßlichen – Geruch, der gelegentlich mit dem Geruch „alter Socken“ verglichen wird.

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Pharmakologie

Über den Wirkmechanismus dieser Stoffe ist nicht viel bekannt. Dies gilt ebenso für die flüchtigen Anästhetika, die legal im medizinischen Bereich eingesetzt werden. Es sind die physikalischen Eigenschaften der Substanzen – wie ihre Flüchtigkeit und Fettlöslichkeit – die ihre Eignung als Drogen ausmachen. Die chemischen Eigenschaften und folglich der Grad ihrer Verstoffwechslung spielen jedoch unter Umständen im Hinblick auf die Morbidität eine wichtige Rolle, da die Metaboliten toxisch sein und dauerhafte Organschädigungen verursachen können.

Die durch Inhalation flüchtiger Substanzen bedingte Intoxikation ist mit einigen Auswirkungen auf das Verhalten verbunden, die denjenigen unter Alkoholeinfluss ähneln. Minuten nach der Inhalation lassen sich Schwindel, Desorientiertheit und ein kurzzeitiger Erregungszustand mit Euphorie beobachten, gefolgt von einem Gefühl leichter Benommenheit und einer längerfristigen Bewusstseinseintrübung.

Ausgeprägte Veränderungen des Geisteszustands treten bei einem Missbrauch von Toluol und anderen Lösungsmitteln auf. Die meisten Konsumenten berichten über eine gehobene Stimmung und Halluzinationen. Es können potenziell gefährliche Wahnvorstellungen auftreten, das Denken ist meist verlangsamt, das Zeitempfinden ist beschleunigt, und häufig kommt es zu taktilen Halluzinationen. Diese Wirkungen auf das Verhalten gehen mit Sehstörungen, Nystagmus, Koordinationsstörungen und unsicherem Gang, Lallen, Bauchschmerzen und Hautrötung einher.

Die Wirkdauer schwankt erheblich und hängt weitgehend vom Grad der Flüchtigkeit der jeweiligen Substanz ab. Die Wirkungen von Butan halten nur einige Minuten an – was eine häufige Wiederholung der Dosis erfordert – während Toluol sehr viel länger wirkt (eher wie Alkohol) und weniger häufig konsumiert werden muss. Es gibt Hinweise darauf, dass Toluol das Dopaminsystem des Gehirns stimuliert, welches eine Rolle für die Belohnungseffekte zahlreicher psychoaktiver Substanzen spielt.

Man geht davon aus, dass die meisten Todesfälle auf das so genannte „Sudden sniffing death syndrome“ (SSDS) zurückzuführen sind. Hierbei kommt es durch den Konsum flüchtiger Substanzen zu Arrhythmien und Herzrasen, Anoxie oder Hypercapnie sowie einem plötzlichen Reiz, der zur Freisetzung von Epinephrin (Adrenalin) führt. Ist kein Defibrillator verfügbar, kann dies bei ansonsten gesunden jungen Menschen innerhalb von Minuten nach einmaligem Konsum zum Tod führen. Ferner kann der Tod infolge einer Asphyxie eintreten, insbesondere dann, wenn eine Plastiktüte zum Inhalieren der Substanz (z. B. Klebstoff) verwendet wird. Besonders im Fall der länger wirkenden Substanzen wie Toluol kann der Tod auch infolge eines Traumas auftreten.

Die chronische Exposition gegenüber Lösungsmitteln wie Toluol führt zu einer Schädigung der Schutzhülle bestimmter Nervenfasern im Gehirn und im peripheren Nervensystem. Die umfassende Zerstörung von Nervenfasern kann eine Größenordnung annehmen, wie sie bei neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose zu beobachten ist. Trichlorethylen kann zu Leberzirrhose, Komplikationen im Zusammenhang mit der Fruchtbarkeit sowie Hör- und Sehstörungen führen.

Es gibt keine Nachweise für eine chronische Schädigung durch Butan, das hochgradig flüchtig ist und weitgehend unverändert ausgeschieden wird. Bei jungen und ansonsten gesunden Personen müsste eine chronische Organtoxizität bedingt durch den Konsum flüchtiger Substanzen allerdings erheblich sein, um sich klinisch zu manifestieren.

Alkylnitrite führen zu einer Relaxation der glatten Gefäßmuskulatur und können inhaliert werden, um das sexuelle Lustempfinden zu steigern. Eine Nebenwirkung des Konsums dieser Substanzen kann starker Kopfschmerz sein. Alkylnitrite treten in Wechselwirkung mit Arzneimitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion beim Mann, wie Sildenafil (Viagra®), auf und können einen Blutdruckabfall verursachen.

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Synthese und Vorläufersubstanzen

Da die Substanzen komerziell zugänglich sind, besteht keine Notwendigkeit sie heimlich zu synthetisieren.

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Anwendung

Die Art der Anwendung richtet sich nach der flüchtigen Substanz und der Art des Erzeugnisses, in dem sie enthalten ist. Gase können direkt aus dem Behältnis, z. B. Nachfüllbehältern für Feuerzeuge, inhaliert werden. Aerosole können aus dem umgekehrt gehaltenen Behältnis abgegeben werden, um das Ausströmen von Treibmittel (in der Regel Butan) zu verstärken, welches dann durch Stoff (z. B. ein Handtuch oder Socken) gesprüht werden kann, um die nicht-flüchtigen Bestandteile des Erzeugnisses weiter zu entfernen. Lösungsmittel wie Toluol können auf ein Taschentuch oder in eine Tüte gegeben werden, um die Dämpfe zu inhalieren. Klebstoffe werden gewöhnlich in eine Plastiktüte gegeben, die während des Inhalierens der Dämpfe palpiert wird. Helium, das häufig in Geschäften, die Partyballons verkaufen, in Einmalzylindern erhältlich ist, kann auch in eine Plastiktüte abgegeben werden, die dann über den Kopf gezogen wird.

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Andere Namen

Bezeichnungen, die in diesem Zusammenhang eine Rolle spielen: Huffen, Schnüffelstoffe, (Klebstoff-)Schnüffeln, Dusting, Chroming. 

Alkylnitrite werden in der Regel als „Popper“ bezeichnet. Weitere andere Bezeichnungen sind u. a.: Locker Room, Bolt, Hardware, Raumdüfte.

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Analyse

Die Analyse biologischer Proben (Blut, Gewebe) erfolgt meist mittels Dampfraum-Gaschromatografie in Kombination mit Massenspektrometrie (GC-MS), mittels Flammenionisation (GC-FID) oder mittels Elektroneneinfangdetektor (GC-ECD). Hierbei sind Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um einen Verlust des Analyts – insbesondere bei gasförmigen Substanzen wie Butan – bei Probenahme und Analyse zu verhindern. Die Blutprobe ist unter Umständen direkt in das für die Analyse verwendete Head-Space-Probefläschchen zu entnehmen, um aussagekräftige quantitative Daten zu erheben.

Eine Urinanalyse ist im Allgemeinen von geringem Wert, ausgenommen bei weniger flüchtigen und stärker verstoffwechselten Substanzen, beispielsweise Toluol.

Die flüchtigen Bestandteile von Erzeugnissen lassen sich mittels Gasphasen-Infrarot-Spektrofotometrie (VP-IR) oder Gaschromatografie (GC) analysieren.

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Typische Reinheiten

Die Erzeugnisse, in denen sich die flüchtigen Substanzen finden, können auch andere Bestandteile enthalten. So können Aerosole mit dem Treibmittel „Butan“ (einem Gemisch aus Butan, Isobutan und Propan), beispielsweise Deodorants, Wirkstoffe wie Aluminumhydroxychlorid enthalten. Die Aerosole können aber auch weitgehend „rein“ vorliegen, wie im Falle von Nachfüllbehältern für Feuerzeuge. Die konsumierten Aerosole enthalten einen hohen Anteil an Treibmittel (Deodorants / Antitranspiranzien, Haarspray, Raumdüfte oder Farbe).

Die Reinheit der flüchtigen Substanz selbst kann auch je nach ihrer vorgesehenen legalen Anwendung variieren. So ist in Aerosolen verwendetes Butan wahrscheinlich desodorisiert (enthält einen geringen Anteil an Schwefelverbindungen), während Butan, das als Kraftstoff eingesetzt wird, unter Umständen nicht desodoriert ist. In diesem Fall werden dem Butan Odoranzien, d. h. Geruchsstoffe (Schwefelverbindungen), zugesetzt. Das Kanzerogen 1,3-Butadien in Butan, das in Aerosolen verwendet wird, unterliegt Grenzwerten (<0,1 %), die jedoch unter Umständen nicht für Butan als Kraftstoff gelten.

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Kontrollstatus

Die in der Tabelle oben aufgeführten flüchtigen Substanzen sind weder im Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe der Vereinten Nationen noch im UN-Übereinkommen über psychotrope Stoffe von 1971 aufgelistet.

Das Montrealer Protokoll des UN-Umweltprogramms über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen (1987) führte dazu, dass Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht in der Atmosphäre führen, aus dem Handel gezogen wurden. Ferner wurden zahlreiche Produkte neu formuliert. Hauptnutzen einer Perspektive für die Nutzung flüchtiger Substanzen scheint die Entfernung von 1,1,1-Trichlorethan aus Textkorrekturflüssigkeiten und von BCF (Halon-1211) aus Feuerlöschern zu sein.

Auf Ebene der Europäischen Union verbietet die Richtlinie 2005/59/EG vom 26. Oktober 2005 die Inverkehrbringung von Toluol als Stoff und von frei verkäuflichen Klebstoffen und Sprühfarben mit einer Toluolkonzentration von über 0,1 %. Die Mitgliedstaaten sind gehalten, diese Maßnahmen ab dem 15. Juni 2007 umzusetzen.  

Des Weiteren ist Toluol in der Verordnung (EG) Nr. 273/2004 vom 11. Februar 2004 aufgelistet. Hierin werden harmonisierte Maßnahmen für die innergemeinschaftliche Kontrolle und Überwachung von bestimmten Stoffen, die häufig zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen verwendet werden, festlegt, um die Abzweigung derartiger Stoffe zu verhindern. Insbesondere enthält die Verordnung Leitlinien für die Mitgliedstaaten zur Erlassung von Maßnahmen, die erforderlich sind, damit die zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Kontroll- und Überwachungsaufgaben in der Lage sind. Des Weiteren enthalten die Leitlinien Informationen darüber, wie verdächtige Vorgänge zu erkennen und zu melden sind

In manchen EU-Mitgliedstaaten bestehen Altersbeschränkungen für den Erwerb bestimmter Erzeugnisse, z. B. dürfen im Vereinigten Königreich butanhaltige Nachfüllbehälter für Feuerzeuge nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden.

„Popper“, also die Stoffe Amylnitrit (alle Isomere der Amylgruppe einschließlich Isopentylnitrit) und Isobutylnitrit, werden in der dänischen Liste der kontrollierten Stoffe seit 18. Februar 2004 geführt. Daher dürfen „Popper“ lediglich für medizinische oder wissenschaftliche Zwecke verwendet werden.

Im Vereinigten Königreich wurde Amylnitrit zum 13. Januar 1997 als verschreibungspflichtiges Arzneimittel neu eingestuft. Der Besitz ist legal, der Verkauf jedoch nicht, falls ein Inhalieren der Amylnitrite beabsichtigt ist, da es sich in diesem Fall um ein „Arzneimittel“ handeln würde, welches unter das Arzneimittelgesetz (Medicines Act) fällt. Amylnitrit darf legal lediglich von Apotheken und anderen zugelassenen Absatzkanälen angeboten werden; ein Verstoß hiergegen wird mit einer Ordnungsstrafe, Haftstrafe oder beidem belegt. Allerdings scheint es ein Schlupfloch in dem Gesetz zu geben, das es den Personen, die Amylnitrit vertreiben, ermöglicht, einer Verfolgung auf Grund des Arguments zu entkommen, dass sie die Stoffe als „Raumdüfte“ oder „desodorierende Mittel“ verkaufen, wie dies weiterhin in einer Reihe von Geschäften und Clubs geschieht. Isobutylnitrit ist als Klasse-2-Kanzerogen klassifiziert, was einen Einzelverkauf von „Poppern”, die den Stoff enthalten, im Vereinigten Königreich auf der Grundlage der Dangerous Substances and Preparations (Safety) Regulations ([Sicherheits-]Verordnung für gefährliche Stoffe und Zubereitungen) von 2006 praktisch verbietet. Diese Verordnung muss jedoch erst noch in Kraft gesetzt werden.

In Frankreich untersagt das Dekret vom 26. März 1990 (Amtsblatt vom 28. März 1990) den Verkauf von „Poppern“, die Butylnitrit oder Pentylnitrit enthalten. Der Verkauf bzw. die Belieferung wird mit einem Bußgeld 5. Grades (EUR 1 500) bestraft.

In Schweden besteht seit dem 1. Juni 1997 eine gesetzliche Regelung für „Popper“. Seitdem werden sie als legales Äquivalent zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geführt, wobei die Einfuhr, der Verkauf oder die Belieferung ohne entsprechende Genehmigung rechtlich untersagt ist.

In Rumänien wird Amylnitrit nach der Regierungsentscheidung, die am 15. Februar 2010 in Kraft trat, kontrolliert.

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Verbraucherpreis

Im Handel erhältliche Produkte und Aerosole kosten lediglich einige Euro.

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Medizinische Anwendung

Einige flüchtige Substanzen werden in der Human- und Veterinärmedizin als Anästhetika angewendet (siehe Tabelle „Chemische Angaben und typische Anwendung“). Amylnitrit wird zur Erste-Hilfe-Behandlung bei Zyanidvergiftung angewendet; die anderen Stoffe werden im medizinischen Bereich nicht eingesetzt.

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Quellen

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Weitere Literatur

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